Das Turnerheim des TV 1890 Rheinzabern, in dem sich auch die Geschäftsstelle befindet, steht seinen Mitgliedern während bzw. nach dem Trainingsbetrieb und für Zusammenkünfte verschiedener Art zur Verfügung. Da die gesamten Räumlichkeiten durch eine Schließanlage überwacht werden, ist eine entsprechende Autorisierung mittels persönlich zugeordnetem Transponder notwendig, um das Gebäude und eventuell weitere Bereiche betreten zu können. Eine Aushändigung erfolgt nur auf nebenstehenden Antrag nach Prüfung durch unseren Anlagenverantwortlichen und unter Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:
Der Transponder ist Teil einer Schließanlage, eine Nachfertigung darf nur der TV 1890 Rheinzabern (TVR) veranlassen. Der Verlust des Transponders ist unverzüglich der Geschäftsstelle des TVR zu melden. Die Ersatzbeschaffung erfolgt durch den TVR. Der Nutzer trägt die Kosten für den Ersatz einschließlich notwendiger Änderungen des Schließsystems. Bei Missbrauch hat der TVR das Recht, den Transponder vom Mitglied einzufordern. Hierüber entscheidet der Gesamtvorstand.
Der Nutzer verpflichtet sich, das Turnerheim und die entsprechenden Räume stets ordnungsgemäß zu verschließen und den Transponder sorgfältig aufzubewahren. Er darf den Transponder weder an Dritte übergeben noch ihn anderen Personen überlassen.
Sofern nicht durch andere Funktionen bedingt, erhalten Mitglieder pro in einem Haushalt lebender Familie maximal einen Transponder. Für den Transponder ist eine Kaution von 20 € zu hinterlegen. Diese wird bei Rückgabe ausbezahlt, bei Verlust einbehalten.
Dem Nutzer des Transponders ist bewusst, dass die Verwendung aufgezeichnet und eine gewisse Zeit im Zugangsprotokoll der Schließanlage gespeichert wird.